Das GUTE GEFÜHL,
dass ALLES GEREGELT ist.


Häufige Fragen rund um unsere Initiative

Mein Wille geschieht


Mein Wille geschieht - hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Frage rund um unseren Treuhandvertrag für die Bereiche Dauergrabpflege, Bestattungsvorsorge und Grabmalvorsorge.




Fragen zur Treuhandstelle Hessen-Thüringen


Die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH ist die berufsständische Organisation mit dem Zweck der treuhänderischen Verwaltung der anvertrauten Geldern für die persönliche Vorsorge und Sicherstellung der im Treuhandvertrag vereinbarten Leistungen. Im gesamten Bundesgebiet bestehen ähnliche Einrichtungen. Sie sind zusammengeschlossen in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH, Bonn.

Die Treuhandstelle finanziert sich durch die Erhebung einer einmaligen Verwaltungsgebühr bei Vertragsabschluss. Sollten die Verwaltungsgebühren nicht ausreichen, ist sie berechtigt ihren weiteren Aufwand, aber nur auf kostendeckender Basis, aus den erwirtschafteten Erträgen anteilig zu entnehmen.

Nein, denn das Treuhandvermögen wird nicht dem Vermögen des Treuhänders zugerechnet. Das Treugut wird strikt getrennt von den Geschäftskonten der Treuhandstellen verwaltet. Für das Treuhandvermögen wird ein separater Jahresabschluss erstellt.

Fragen zum Treuhandvertrag


Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis überträgt der Treugeber dem Treuhänder Rechte und Pflichten, zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.

Es können alle Leistungen von der Bestattung bis hin zum Abräumen der Grabstätte abgeschlossen werden. Überblick der Leistungen: die Bestattung, die Grabgestaltung, die Trauerfeier, die Dauergrabpflege, das Grabmal, das Abräumen der Grabstätte.

Der Vertragsabschluss läuft in diesen vier Schritten ab:

1. Kostenvoranschlag
Nach Absprache der gewünschten Leistungen mit dem Fachbetrieb bei Ihnen vor Ort, schickt dieser eine Kostenaufstellung zur weiteren Bearbeitung an die Treuhandstelle.

2. Vertrag & Zahlung
Unter Berücksichtigung der von Ihnen gewählten Leistungen fertigt die Treuhandstelle die Vertragsunterlagen an. Nach Unterzeichnung überweisen Sie die Gesamtsumme inklusive der einmaligen Abschlussgebühr an uns.

3. Leistungserbringung
Nach Einzahlung der Vertragssumme führt der Fachbetrieb alle festgeschriebenen Leistungen zum gegebenen Zeitpunkt aus.

4. Treuhandkonto
Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Treuhandkonto ein. Wir wickeln den gesamten Zahlungsverkehr mit dem Fachbetrieb ab und verwalten treuhänderisch die von Ihnen geleistete Vorauszahlung. Kostensteigerungen fangen wir durch die Verzinsung Ihres festgelegten Kapitals auf.

Grundsätzlich gilt für die Dauergrabpflege sowie für die Bestattungs- und Grabmalvorsorge, dass sich die Kosten nach den gewünschten Lieferungen und Leistungen wie dem regionalen Preisniveau richten. Gezahlt wird einmalig vor Leistungsbeginn.
Beispiel: Ein gepflegtes Grab mit saisonal wechselnder Bepflanzung gibt es schon ab 70 Cent pro Tag.

Die Verwaltung des Treuguts erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Bethmann Bank AG, die Gesellschafter der Treuhandstelle ist. Die Bethmann Bank AG ist eine deutsche Privatbank mit Sitz in Frankfurt am Main und eines der ältesten Privatbankhäuser mit einer über 300 Jahre langen Tradition.

Laut Bestätigung der kontoführenden Bank sind die für die Treuhandstelle geführten Kontoguthaben den einzelnen Treugebern zuzurechnen. Daraus leitet sich für jeden Treugeber ein eigener gesetzlicher Garantiebetrag von max. 100.000,00 Euro ab.

Das Treugut wird nach den jeweils gültigen Anlagerichtlinien der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn, angelegt. Die Einhaltung der Richtlinien muss von der Treuhandstelle regelmäßig nachgewiesen werden. Die jährliche Prüfung erfolgt jeweils durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Verzinsung der Treuhandkonten ist abhängig von den jeweiligen Kapitalmarktzinsen und errechnet sich zum Ende eines jeden Jahres neu. Dabei werden die eingezahlten Geldbeträge mit der Gewissenhaftigkeit eines ordentlichen Treuhänders angelegt, verwaltet und die hierbei erzielten Erträge den einzelnen Konten anteilig gutgeschrieben.

Zinserträge und daraus gebildete Rücklagen sind notwendig, um Kostensteigerungen für die zukünftig zu erbringenden Leistungen, die sich durch die stetig fortschreitende Teuerung ergeben, ausgleichen zu können.

Die Sicherungsrücklage ist eine zusätzliche Sicherheit für die Ausführung der vereinbarten Leistungen und eine weitere Ergänzung der noch zu bildenden Rücklagen aus Zinserträgen zum Ausgleich von Kostensteigerungen.

Sollte die Sicherungsrücklage nicht oder nur teilweise benötigt werden, wird die Treuhandstelle gemäß § 3 Abs. 2 dafür Sorge tragen, dass Zusatzleistungen erbracht werden oder die Laufzeit des Vertrages entsprechend verlängert wird oder auf Wunsch eine Rückzahlung an den Treugeber beziehungsweise seine Rechtsnachfolger erfolgt.

Fragen zu den Vorteilen eines Treuhandvertrags


Nein, denn die Treuhandkonten werden durch Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes als Zweckvermögen geführt. Die jährlich gutgeschriebenen Zinserträge sind durch die Zweckvermögensanerkennung bis auf Weiteres von der Zinsabschlagsteuer / Kapitalertragsteuer befreit.

Ja, nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind zum Beispiel die Kosten für die Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal und die Kosten für die übliche Grabpflege abzugsfähig. Ohne Nachweis kann insgesamt ein Vorsorgebetrag von maximal 10.300,00 EUR geltend gemacht werden (Stand 2017). Mit Nachweis durch einen Treuhandvertrag ist auch ein höherer Betrag als Nachlassverbindlichkeit steuerlich abzugsfähig.

Nein, die Kündigung darf durch das Sozialamt nicht verlangt werden. Das Bundessozialgericht hat hierzu ausdrücklich sowohl den Erhalt einer zu Lebzeiten geregelten Grabpflege als auch die grundsätzliche Verschonung einer angemessenen Bestattungsvorsorge (Schonvermögen, § 90 Abs. 3 SGB XII, BSG) bestätigt. Damit bieten Treuhandverträge Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt.

Treuhandverträge für die Dauergrabpflege, die Grabmallieferung und –wartung sowie für die Bestattungsvorsorge sind regelmäßige Dauerschuldverhältnisse und durch Erben beziehungsweise sonstige Rechtsnachfolger (auch Betreuer) nicht kündbar.

Fragen zu unseren ausführenden Fachbetrieben


Ja, der Fachbetrieb begleitet Sie beim gesamten Auswahlprozess der von Ihnen gewünschten Leistungen und schließt darüber den Vertrag mit Ihnen.

Nein, nicht alle. Man unterscheidet zwischen Jahreskosten und Sonderkosten. Die jährlich zu erbringenden Leistungen sind in der Kostenaufstellung zum Treuhandvertrag im Detail festgelegt. Somit wiederholt sich der Auszahlungsmodus vom ersten bis zum letzten Jahr des Treuhandvertrages. Für die Jahreskosten ist eine Rechnungsstellung nicht notwendig. Für die im Vertrag vereinbarten Sonderkosten, deren Erbringungstermine noch nicht genau feststehen, wie zum Beispiel die Bestattung, das Aufstellen des Grabmals oder die Erneuerung der Grabanlage, muss die Leistungserfüllung über eine separate Rechnung bei der Treuhandstelle abgerechnet werden.

Ja, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden, soweit möglich, regelmäßig von der Treuhandstelle durch sachkundige Kontrolleure überprüft.

Sollte die Durchführung der vereinbarten Leistungen dem von Ihnen beauftragten Vertragsbetrieb nicht mehr möglich sein oder er die Leistungen trotz wiederholter Aufforderung durch die Treuhandstelle nicht ordnungsgemäß ausführen, dann beauftragt die Treuhandstelle einen anderen kompetenten Vertragsbetrieb, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt und die vertraglichen Verpflichtungen mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.

An diesen Zeichen erkennen Sie die Vertragsbetriebe der Friedhofsgärtnergenossenschaften und Treuhandstellen, die Mitglied in der Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH Bonn, sind. Darauf sollten Sie achten:

      




SIE HABEN NOCH ANDERE FRAGEN?


Weitere wertvolle Informationen finden Sie in unserer Infomappe Mein Wille geschieht. Gern sprechen wir auch persönlich mit Ihnen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.